Presserecht

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Im Bereich des Presserechts berät die Kanzlei Karpus Personen, die durch unberechtigte Berichterstattung in den Medien geschädigt worden sind. Um eine umfassende Beratung in diesem Bereich zu gewährleisten, wird bei Bedarf auch die Zusammenarbeit mit  externen Beratern gesucht, um das juristische Vorgehen  z. B. von PR-Fachleuten begleiten zu lassen und so eine effektive Krisen-PR für unsere Mandantschaft zu ermöglichen.

Für Medienunternehmen und in den Medien tätigen Personen bietet die Kanzlei Karpus Beratungsangebote sowohl vor der Veröffentlichung ihrer Inhalte als auch bei der Abwehr von Unterlassungs- oder Schadensersatzbegehren angeblich Geschädigter.

Zu  den Beratungsangeboten gehören insbesondere Abwehr und Geltendmachung von:

  • Unterlassungsansprüchen
  • Richtigstellungsansprüchen
  • Gegendarstellungsansprüchen
  • Schadensersatzsansprüchen
  • Geldentschädigungsansprüchen