Medienrecht

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Die Kanzlei Karpus berät Sie sowohl im klassischen Presserecht als auch im Recht der neuen Medien, wie Fernsehen und Internet und vertritt Sie auch vor Gericht. Das Beratungsangebot richtet sich an Verlage und andere Medienunternehmen, an Journalisten und Redakteure aber auch an gewerbliche oder private Betreiber z.B. von Internet-Angeboten. Wir helfen Ihnen bei der rechtlich sicheren Erstellung von Bild-, Film- und Wortbeiträgen, Internetseiten, Weblogs und anderen Publikationen jeglicher Art. Wir vertreten Sie selbstverständlich auch als Opfer rechtswidriger Berichterstattung in Presse, Funk, Fernsehen oder Internet.

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen analysieren wir zunächst ausführlich Ihr Anliegen und nutzen bei Bedarf auch Kontakte zu externen Beratern wie Journalisten, PR-Beratern oder künstlerischen Fachkollegen. Dabei stehen Sie stets im Mittelpunkt unserer Überlegungen aber auch die Sicherung Ihrer bestehenden Vertragsbeziehungen, Ihrer wirtschaftlichen Interessen, Ihres Gesamtwerkes oder Ihrer PR. Gerade in Fällen negativer Berichterstattung, kann eine gütliche außergerichtliche Einigung vorteilhafter sein, als ein langwieriger kostenintensiver Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang und verstärkter Medienöffentlichkeit. In anderen Fällen kann Sie vielleicht nur ein schnelles gerichtliches Vorgehen vor weiteren Rechtsverletzungen schützen. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen diese Alternativen aufzuzeigen und Sie über die rechtlichen oder auch finanziellen Folgen aufzuklären. Auf dieser Grundlage können wir für Sie dann Ihre Interessen und Rechte verantwortungsvoll gegenüber der Gegenseite aber auch gegenüber den Gerichten vertreten.

Die Schwerpunkte der Beratungsleistungen:

  • Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Erwirkung von Gegendarstellungen
  • ​Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • ​Schutz des Rechts am eigenen Bild (KUG)