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Urheberrecht
Die Kanzlei Karpus betreut Sie in allen Fragen des Urheberrechts, des Verlagsrechts und des Medienrechts. Die Betreuung reicht von der Schöpfung des Werkes über die vertragliche Verwertung, den Schutz des Künstlers oder Rechteinhabers gegen Eingriffe ins Werk bis zum Schutz postmortaler Rechte für die Erben des Künstlers.
In enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten wird zunächst dessen Anliegen ausführlich analysiert und bei Bedarf auch externer Rat z.B. bei Journalisten, PR-Beratern, künstlerischen Fachkollegen oder Steuerberatern eingeholt. Dabei steht der Mandant und sein Werk bzw. sein Unternehmen stets im Mittelpunkt der Überlegungen aber auch die Sicherung bestehender Vertragsbeziehungen. Eine gütliche außergerichtliche Einigung, kann mitunter zeit- und Kosten sparender sein, als ein langwieriger Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang. In anderen Fällen ist eine unverzügliche gerichtliche Klärung vorzuziehen.
Schwerpunkt des Beratungsangebotes:
Schöpfungsphase
Beratung über die Schutzfähigkeit von Werken Prioritätsnachweis durch Hinterlegung von Werken Eintragung von Werken in die Urheberrolle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) Begleitender Schutz des Werkes z.B. durch Marken- oder Gebrauchsmusterschutz
Vertragsphase
Prüfung und Entwurf von Lizenz- und Verlags- und Nutzungsverträgen Beratung bei der Ergänzung, Auflösung oder Kündigung von Verträgen Vertragsbeziehungen zu Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst etc.)
Rechtsschutzphase
Durchsetzung Ihres Urheberrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Plagiats-Verfahren Produktpiraterie-Verfahren Kündigungsstreit-Verfahren
Postmortaler Urheberrechtsschutz
Beratung von Erben oder Erbengemeinschaften in Urheberrechtsfragen Schutz des postmortalen Urheberpersönlichkeitsrechts